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Baurecht

Im Bereich des Baurechts unterscheidet man zwischen privatem Baurecht und dem öffentlichen Baurecht.

privates Baurecht

Hierunter fallen alle Bereiche, die die privatrechtlichen Beziehungen der am Bau Beteiligten betreffen und die rechtlichen Bestimmungen, die diese regeln. Stichwörter sind hier:

Abschluss von Bauverträgen, Vertragsgestaltungen von Bauverträgen, Architektenverträgen, Werklieferungsverträge, Ingenieurverträge, Bauträgerverträge, Generalunternehmerverträge, Subunternehmerverträge, Allgemeine Vertragsbestimmungen, wie z.B. die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB).

Vergütungsansprüche des Auftragnehmers und deren Gestaltung, z.B. durch Einheitspreis-Verträge, Stundenlohn- oder aufwandsbezogene Vergütung, Pauschalpreis-Vereinbarungen. Vergütungsansprüche des Auftragnehmers bei zusätzlichen oder ursprünglich nicht vereinbarten Leistungen oder bei Eintritt nicht vereinbarter oder vorhersehbarer Erschwernisse, z.B. Bauzeitverzögerungen.

Störungen bei der Abwicklung solcher Verträge und Kündigung.

Gewährleistungsansprüche des Auftragnehmers bei Mängeln der Werkleistungen und deren Durchsetzung.

Vergabeverfahren, öffentliche Ausschreibung von Bauleistungen, grenzüberschreitende Bauvorhaben

Schlichtung und Mediation bei Streitgkeiten am Bau

Öffentliches Baurecht

hierunter fallen alle Bereiche, die die öffentlich-rechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben im allgemeinen oder im Einzelfall betreffen. Stichwörter sind hier:

Bebauungsplanverfahren, Aufstellung, Entwicklung und Änderung von Bebauungsplänen, vorbereitende Planverfahren wie Flächennutzungspläne, spezielle Planverfahren wie städtebauliche Sanierungs- oder Entwicklungsmaßnahmen, Vorhaben- und Erschließungspläne.

Rechte und Einflußnahme von Grundstückseigentümern, Bauherrn und anderen Betroffenen auf die Planentwicklung; Bürgerbeteiligung, Normenkontrollverfahren

Besondere Bedingungen und Regelungen für Bauvorhaben aufgrund von Denkmalschutz-Gesetzen, örtlichen Gestaltungssatzungen, Immissionsschutz- und Umweltschutzbestimmungen, gewerberechtlichen und anderen Bestimmungen.

Bauanträge, Baugenehmigungsverfahren, die Bestimmungen des Bauordnungsrechts.

Rechte des Bauherrn im Baugenehmigungsverfahren oder gegenüber anderen Verfügungen der Baubehörden; z.B. bei Versagung einer beantragten Baugenehmigung, einer Nutzungsuntersagung u.a.m.

Rechte des Nachbarn gegen ein Bauvorhaben

Enteignungs- und Umlegungsverfahren

Architektenrecht

Das Architektenrecht ist großteils ein Unterbereich des privaten Baurechts, hat aber auch andere Bezüge. Stichwörter sind hier: Architektenverträge, Vergütung des Architekten, Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), Möglichkeiten von Honorarvereinbarungen

Die Leistungen des Architekten, Leistungsphasen gemäß HOAI, Planungs-Leistungen, Bauüberwachung, Beratungsleistungen, Abnahme des Bauwerks und der Architektenleistungen

Fehler und Mängel der Architektenleistungen, Haftung des Architekten

Urheberschutz für das Architektenwerk

Grundstücks- und Immobilienrecht

Zum Immobilienrecht im weiteren Sinne kann man auch die vor- und nachgenannten Rechtsgebiete zählen, da sich diese naturgemäß auch auf Grundstücke beziehen.
Im engeren Sinn faßt man darunter rechtliche Verfügungen, die sich unmittelbar auf Grundstücke beziehen. Stichwörter sind hier:

Übertragung des Eigentums an Grundstücken, Belastungen von Grundstücken, Grunddienstbarkeiten - wie Wegerechte und andere Nutzungsrechte -, Nießbrauch, Erbbaurecht, Reallasten, Hypotheken und Grundschulden

Die Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerung von Grundstücken

Das private Nachbarrecht, das die Rechtsbeziehungen von Grundstücksnachbarn regelt

Wohnungseigentumsrecht

Wichtige Stichwörter sind hier:

die Begründung von Wohnungseigentum, Teileigentum, Aufteilung, Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung, Gebrauchsregelungen, Sondernutzungsrechte, Teilungspläne, Abgeschlossenheitsbescheinigung, Änderungen der Teilungserklärung, Vereinbarungen der Wohnungseigentümer

Verwaltung des Wohnungseigentums, Rechte und Pflichten des Verwalters, Verwaltervertrag, Verwaltungsbeirat, Beiträge der Wohnungseigentümer und deren Verwaltung, Hausgelder, Instandhaltungsrücklage, Jahresabrechnung, Wirtschaftsplan

gemeinschaftliche Verwaltung: Eigentümerversammlung, außerordentliche Eigentümerversammlung, Beschlußfassung, Beschlüsse, Mehrheitsbeschlüsse, Beschlußsammlung, Protokoll der Eigentümerversammlung, Anfechtung von Beschlüssen

Instandsetzung und Instandhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums

bauliche Veränderungen

Miet- und Prachtrecht

Wichtige Stichwörter sind hier:

Mietverträge, Wohnraum-Mietrecht, Gewerberaum-Mietrecht, besondere Mietverhältnisse z.B. Werkswohnungen, Studentenwohnungen, betreutes Wohnen, Zeitmietverhältnisse, Time-Sharing, Ferienwohnungen, Pachtverhältnisse

Miete, Mietpreis, Nebenkosten, Betriebskosten, Betriebskostenvorauszahlungen, Mieterhöhungen, ortsübliche Vergleichsmiete, Staffelmiete, Indexmiete, Mietpreisbindung

Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis, vertragsgemäße Nutzung der Mietsache, Störungen, Instandhaltung und Instandsetzung der Mietsache, Schönheitsreparaturen, bauliche Veränderungen, Modernisierung, Untervermietung, Übergang des Mietverhältnisses, Kündigung des Mietverhältnisses, Kündigungsschutz, Räumung, Räumungsklage, Räumungsschutz, Beendigung des Mietverhältnisses, Aufhebungsvertrag

Arbeitsrecht

Man unterscheidet hier zwischen Individual-Arbeitsrecht und kollektivem Arbeitsrecht.

Individualarbeitsrecht

Das Individualarbeitsrecht betrifft die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und die Rechte und Pflichten aus dem einzelnen Arbeitsverhältnis. Wichtige Stichwörter sind hier:

Arbeitsvertrag, befristeter Arbeitsvertrag, Teilzeitarbeit, Arbeitsentgelt - Lohn/Gehalt -, Arbeitszeit, Überstunden, Mehrarbeit, Kurzarbeit, Probezeit, Urlaub, Krankheit, sonstige Verhinderung des Arbeitnehmers, Prämien, besondere Vergütungsformen wie Akkordlohn u.a.

Arbeitsort, Arbeitsleistung, Weisungsrecht des Arbeitgebers

Stellenausschreibung, Gleichbehandlung

Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Kündigung, Abfindung, Zeugnis

Kollektives Arbeitsrecht

Das kollektive Arbeitsrecht betrifft die Rechtsbeziehungen zwischen den Verbänden der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, das betriebliche Mitbestimmungsrecht der Arbeitnehmer (Betriebsverfassungsrecht) und das Streikrecht (Arbeitskampfrecht). Wichtige Stichwörter sind hier:

Tarifvertrag, Tarifvertragsparteien, betriebliche Mitbestimmung, Betriebsrat, Betriebsvereinbarung, Einigungsstellen, Streiks, Aussperrung

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